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AG TuWas (Hrg.): Leitfaden Sozialhilfe 9. Auflage, Dezember 2011, © 2011 DVS
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Bereits 1978 entstand unser erster "Leitfaden für Behinderte". 1995 erschien der "Leitfaden Sozialhilfe für Behinderte und Pflegebedürftige von A-Z" als 7. Auflage; die Pflegeversicherung war eingearbeitet. 2005 erschien die 8. Auflage, die das neue SGB XII darstellte; Autorin war Nanna Hamfler.
Die aktuelle 9. Auflage wurde als "Leitfaden Sozialhilfe für Menschen mit Behinderungen und bei Pflegebedürftigkeit von A-Z" vollständig neu bearbeitet. Einzuarbeiten waren nicht nur eine Vielzahl von Gesetzesänderungen; wir haben auch versucht, die Inhalte noch stärker an den Schwerpunkten der Beratungspraxis zu orientieren.
Zentrale Thematik für den Leitfaden sind die sozialhilferechtlichen Leistungen für behinderte und pflegebedürftige Menschen. Ergänzend werden auch die damit verbundenen sozialversicherungsrechtlichen Leistungen berücksichtigt (z.B. Erwerbsminderungsrente, Arbeitslosengeld sowie Kranken- und Pflegeversicherung). Ausführlicher wird auch die Frage des Rückgriffs auf die unterhaltspflichtigen Kinder bei einer Pflegebedürftigkeit der Eltern behandelt. Die Leistungen zum Lebensunterhalt werden in Grundzügen ebenfalls angesprochenen. Auf eine Darstellung im Detail wurde jedoch verzichtet, weil diese Leistungen sehr ausführlich bereits im Leitfaden Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe von A-Z dargestellt sind.
Die Orientierung über das gleich anschließend abgedruckte Stichwortverzeichnis sichert einen einfachen Zugang. Die Texte geben eine Einschätzung der Ausgangssituation für die Sozialleistungsberechtigten wieder. Damit sollen die Betroffenen unterstützt werden, ihre Sozialleistungsansprüche geltend zu machen und durchzusetzen. Wo es aus unserer Sicht besondere Probleme und kritischer Aspekte gibt, haben wir versucht, dies deutlich zu machen.
Viele Fragestellungen sind jedoch noch nicht abschließend geklärt. Häufig hängen auch die Entscheidungen der Behörden und der Sozialgerichte sehr stark von den Umständen des Einzelfalles ab. Wir möchten die Betroffenen ermutigen, bei der Geltendmachung Ihrer Leistungsansprüche die vorhandenen Möglichkeiten auszuschöpfen. Selbst wenn ein Antrag oder ein Widerspruch nicht erfolgreich ist, wird der Verwaltung damit doch deutlich gemacht, dass sich die Leistungsberechtigten auskennen und bereit sind, Ansprüche in dem vorgesehenen Verfahren geltend zu machen. Letztlich wird sich die Behörde immer mit sachlich vorgetragenen neuen Argumenten und Tatsachen auseinander setzen müssen. In der Praxis spielen die Beweisbarkeit der tatsächlichen Verhältnisse und die Rechte im Verwaltungsverfahren eine entscheidende Rolle. Deswegen werden diese Fragestellungen auch ausführlicher behandelt.
Die Texte für den Leitfaden wurden maßgeblich von Heike Wiedekind und Frank Ehmann unter Mitarbeit von Corinna Blank und Vera Nowotny erstellt. Der Leitfaden gibt die Rechtslage zum 31.10.2011 wieder. Die umfangreichen Änderungen des Sozialhilferechts im Jahr 2011 konnten berücksichtigt werden. Trotzdem ist nicht auszuschließen, dass es auch in nicht allzu langer Zeit wieder zu neuen Änderungen kommen wird. Wann eine Aktualisierung des Leitfadens geplant ist, können Sie hier erfahren.
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